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Beitritt zum VQF - so einfach geht's

I. Übersicht zu Rechten und Pflichten

Die grundlegenden Mitgliedschaftsrechte und -pflichten als SRO-Mitglied des VQF ergeben sich aus den nachfolgenden Dokumenten:

Statuten VQF Dok-Nr. 302.1
SRO-Reglement VQF Dok-Nr. 400.1.2
SRO-Règlement VQF Doc-No. 400.1.2f
SRO-Prüfkonzept VQF Dok-Nr. 700.3
SRO-Ausbildungskonzept VQF Dok-Nr. 610.1
Gebührenreglement VQF Dok-Nr. 1101.5

Sämtliche dieser Dokumente und weitere Informationen, Formulare, Checklisten und Wegleitungen finden Sie auch im Mitgliederordner für SRO-Mitglieder des VQF, den Sie sofort nach Ihrem Beitritt als SRO-Mitglied gratis erhalten. Ebenfalls sind diese weiteren Informationen auf dem mitgliedergeschützten Bereich vorhanden. Das diesbezügliche Passwort erhalten sie nach Ihrem Beitritt gratis.

II. Rechte

Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.

Darüberhinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden

Zielen

ausgerichtet: Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Marktbedürfnissen auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst

bullet.gif einfach und effizient
bullet.gif kostengünstig
bullet.gif effektiv

erfüllen können. Die vom SRO-Mitglied getroffenen Massnahmen schützen vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und es wird ein Beitrag und zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz geleistet.

Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer

Vielzahl von Dienstleistungen

und sonstigen Vorteilen, insbesondere:

bullet.gif Vielfach erprobte und einfach verständliche Formularvorlagen, Checklisten und Wegleitungen.
 
bullet.gif Grund- und Weiterbildungsseminare, sowie individuelle (Firmen)-Schulungen.
 
bullet.gif Kompetente persönliche Fachberatung: In einfachen Fällen kostenlos und in komplexen Fällen zu attraktiven Konditionen.
 
bullet.gif Möglichkeit, unterschiedlichste Revisionsdienstleistungen aus einer Hand zu beziehen.
 
bullet.gif Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes gegenüber schweizerischer Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden, etc.).  

III. Pflichten

Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten. 

Beim VQF erwartet Sie eine klare, transparente und im Vergleich zu Mitbewerbern attraktive Kostenstruktur. Überzeugen Sie sich selbst: Gebührenreglement.