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I. Übersicht zu Rechten und Pflichten
Die grundlegenden Mitgliedschaftsrechte und -pflichten als SRO-Mitglied des VQF ergeben sich aus den nachfolgenden Dokumenten:
Sämtliche dieser Dokumente und weitere Informationen, Formulare, Checklisten und Wegleitungen finden Sie auch im Mitgliederordner für SRO-Mitglieder des VQF, den Sie sofort nach Ihrem Beitritt als SRO-Mitglied gratis erhalten. Ebenfalls sind diese weiteren Informationen auf dem mitgliedergeschützten Bereich vorhanden. Das diesbezügliche Passwort erhalten sie nach Ihrem Beitritt gratis.
II. Rechte
Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.
Darüberhinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden
Zielen
ausgerichtet: Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Marktbedürfnissen auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst
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einfach und effizient
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kostengünstig
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effektiv |
erfüllen können. Die vom SRO-Mitglied getroffenen Massnahmen schützen vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und es wird ein Beitrag und zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz geleistet.
Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer
Vielzahl von Dienstleistungen
und sonstigen Vorteilen, insbesondere:
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Vielfach erprobte und einfach verständliche Formularvorlagen, Checklisten und Wegleitungen.
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Grund- und Weiterbildungsseminare, sowie individuelle (Firmen)-Schulungen.
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Kompetente persönliche Fachberatung: In einfachen Fällen kostenlos und in komplexen Fällen zu attraktiven Konditionen.
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Möglichkeit, unterschiedlichste Revisionsdienstleistungen aus einer Hand zu beziehen.
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Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes gegenüber schweizerischer Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden, etc.). |
III. Pflichten
Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten.
Beim VQF erwartet Sie eine klare, transparente und im Vergleich zu Mitbewerbern attraktive Kostenstruktur. Überzeugen Sie sich selbst: Gebührenreglement.
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