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I. Ausbildungspflichtige Personen
Sowohl die Grundausbildungs- wie auch die Weiterbildungsseminare richten sich an alle Personen, die im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) tätig sind (s. Art. 46 SRO-Reglement), d.h. Personen
welche finanzintermediäre Tätigkeiten nach Art. 2 Abs. 3 GwG ausüben; oder
welche mit der Einhaltung von Pflichten nach Art. 3 ff GwG betraut sind; oder
welche zur internen Fachstelle (VQF Dok. Nr. 907.1) des Mitglieds gehören.
II. Fristen zur Erfüllung der Ausbildungspflicht
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Die Grundausbildung muss innerhalb eines halben Jahres seit Aufnahme in die SRO VQF bzw. seit Aufnahme einer finanzintermediären Tätigkeit oder Übernahme einer GwG-Funktion des betreffenden Mitarbeiters absolviert werden.
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Nach erfolgreichem Besuch der Grundausbildung müssen die ausbildungspflichtigen Personen regelmässig alle zwei Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen.
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III. Ausbildungsziele
Hauptziel der Ausbildung ist es, dass jeder Teilnehmer die vom GwG auferlegten Pflichten kennt und in der Lage ist, diese Pflichten jederzeit einzuhalten und korrekt umzusetzen. Ebenfalls sollen die Mitglieder über die neuste Rechtsprechung, Erkenntnisse, Entwicklungen und Tendenzen im gesamten Umfeld des GwG praxisbezogen auf dem Laufenden gehalten werden.
IV. Details zu der Ausbildung finden Sie in diesen Dokumenten
SRO-Ausbildungskonzept
Ausbildungsprogramm 2010/11
V. Kosten
Der VQF bietet Ihnen die Ausbildungen zu fairen Preisen an. Überzeugen Sie sich selbst:
Gebührenreglement
VI. Teilnahmebestätigung
Jeder Teilnehmer erhält nach Seminarbesuch und Bestehen des Abschlusstestes eine persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Erfüllung seiner Ausbildungspflicht.
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