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Sämtliche VQF-Seminare werden stets aktualisiert und dem neuesten Wissensstand angepasst

I. Ausbildungspflichtige Personen

Sowohl die Grundausbildungs- wie auch die Weiterbildungsseminare richten sich an alle Personen, die im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) tätig sind (s. Art. 46 SRO-Reglement), d.h. Personen

bullet.gifwelche finanzintermediäre Tätigkeiten nach Art. 2 Abs. 3 GwG ausüben; oder
bullet.gifwelche mit der Einhaltung von Pflichten nach Art. 3 ff GwG betraut sind; oder
bullet.gifwelche zur internen Fachstelle (VQF Dok. Nr. 907.1) des Mitglieds gehören.

II. Fristen zur Erfüllung der Ausbildungspflicht
   
  

bullet.gif Die Grundausbildung muss innerhalb eines halben Jahres seit Aufnahme in die SRO VQF bzw. seit Aufnahme einer finanzintermediären Tätigkeit oder Übernahme einer GwG-Funktion des betreffenden Mitarbeiters absolviert werden.
  
bullet.gif Nach erfolgreichem Besuch der Grundausbildung müssen die ausbildungspflichtigen Personen regelmässig alle zwei Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen.
    

III. Ausbildungsziele

Hauptziel der Ausbildung ist es, dass jeder Teilnehmer die vom GwG auferlegten Pflichten kennt und in der Lage ist, diese Pflichten jederzeit einzuhalten und korrekt umzusetzen. Ebenfalls sollen die Mitglieder über die neuste Rechtsprechung, Erkenntnisse, Entwicklungen und Tendenzen im gesamten Umfeld des GwG praxisbezogen auf dem Laufenden gehalten werden.

IV. Details zu der Ausbildung finden Sie in diesen Dokumenten

bullet.gifSRO-Ausbildungskonzept
bullet.gifAusbildungsprogramm 2010/11

V. Kosten

Der VQF bietet Ihnen die Ausbildungen zu fairen Preisen an. Überzeugen Sie sich selbst:

bullet.gifGebührenreglement 

VI. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmer erhält nach Seminarbesuch und Bestehen des Abschlusstestes eine persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Erfüllung seiner Ausbildungspflicht.