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Dienstleistung & Beratung

I. Dienstleistungen & Beratung für Mitglieder

Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine Mitglieder sind nach folgenden

Zielen

ausgerichtet: Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz oder aufgrund der Verhaltensregeln (Standesregeln) im Bereich der Vermögensverwaltung auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst

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erfüllen können. D

erfüllen können. Die vom Mitglied getroffenen Massnahmen schützen vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und es wird ein Beitrag zum Anlegerschutz und zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz geleistet

Als Mitglied des VQF profitieren Sie von einer

Vielzahl von Dienstleistungen

und sonstigen Vorteilen, insbesondere:

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Aufsichts- und weitere Dienstleistungen des Vereins für SRO-Mitglieder: Aufgrund Ihrer Beaufsichtigung als SRO-Mitglied durch den VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 Geldwäschereigesetz) in der Schweiz tätig zu werden. Darüber hinaus sind Sie zum Bezug zahlreicher weiterer Dienstleistungen des VQF in Zusammenhang mit der SRO-Mitgliedschaft berechtigt.
  

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Aufsichts- und weitere Dienstleistungen des Vereins für BOVV-Mitglieder: Aufgrund ihrer BOVV-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. berechtigt, Ihren Kunden in der Schweiz kollektive Kapitalanlagen anzubieten. Darüberhinaus sind Sie zum Bezug zahlreicher weiterer Dienstleistungen des VQF in Zusammenhang mit der BOVV-Mitgliedschaft berechtigt.
    

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Möglichkeit, unterschiedlichste Revisionsdienstleistungen (Prüfungen nach Geldwäschereigesetz oder Verhaltens- bzw. Standesregeln für Vermögensverwalter, ordentliche und eingeschränkte Revisionen, Sonderprüfungen sowie weitere spezialgesetzliche Prüfungen) aus einer Hand (VQF und/oder VQF Audit AG) zu beziehen.
   

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Persönliche Fachberatung (in den Bereichen Geldwäschereigesetz und Verhaltensregeln für die Vermögensverwaltung): In einfachen Fällen kostenlos und in komplexen Fällen zu attraktiven Konditionen.
   

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Besuch von Ausbildungs- und Weiterbildungsseminaren im Bereich des Geldwäschereigesetzes.
     

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Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes und im Bereich der weiteren Gesetzgebung betreffend Vermögensverwaltung gegenüber schweizerischer Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden, etc.).
   

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Attraktive Kostenstruktur (siehe Gebührenreglement).
   

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Fortlaufende Information mittels Newsletter hinsichtlich der für Mitglieder wichtigen Entwicklungen und Ereignisse.
   

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Expertendienstleistungen der VQF Audit AG

II. Dienstleistungen & Beratung für Dritte (Nichtmitglieder)

Auch als Nichtmitglied können Sie beim VQF bzw. der Audit AG zahlreiche

Dienstleistungen

beziehen:

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Besuch von Ausbildungs- und Weiterbildungsseminaren im Bereich des Geldwäschereigesetzes.
   

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Möglichkeit, unterschiedlichste Revisionsdienstleistungen (Prüfungen von Finanzintermediären nach Art. 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes, welche sich der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht direkt unterstellt haben, ordentliche und eingeschränkte Revisionen, Sonderprüfungen sowie weitere spezialgesetzliche Prüfungen, etc.) aus einer Hand (VQF Audit AG) zu beziehen: 
   

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Expertendienstleistungen der VQF Audit AG
   

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Persönliche juristische Fachberatung durch den VQF in den Bereichen Geldwäschereigesetz und Vermögensverwaltung zu attraktiven Konditionen.