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I. Übersicht
Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Verein und unseren Dienstleistungen. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft beim VQF entscheiden.
Möchten Sie sich dem VQF ausschliesslich als BOVV-Mitglied anschliessen oder ebenfalls als SRO-Mitglied des VQF? Zur Information über die SRO-Mitgliedschaft: siehe Rubrik SRO.
II. Falls bereits eine SRO-Mitgliedschaft beim VQF besteht
Ein SRO-Mitglied kann sich unter erleichterten Voraussetzungen auch der Aufsicht des VQF in seiner neuen Funktion als Branchenorganisation für Vermögensverwalter (BOVV) unterstellen. Es muss lediglich die nachfolgende Erklärung der Mutation des Mitgliedschaftsstatus beim VQF eingereicht werden. Darin erklärt das SRO-Mitglied, sich auch der BOVV-Aufsicht des VQF unterstellen zu wollen:
III. Nur BOVV-Mitgliedschaft (Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende Mitgliedschaft beim VQF)
Bitte lesen Sie zuerst die Wegleitung. Sie gibt Ihnen über alle einzureichenden Dokumente Auskunft. Bei Fragen oder Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs.
Dieser Abschnitt III. gilt nur für Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende SRO-Mitgliedschaft und ist nicht anwendbar für bereits bestehende SRO-Mitglieder des VQF (für bereits bestehende SRO-Mitglieder: siehe Mutationserklärung unter Abschnitt II.).
IV. BOVV- und SRO-Mitgliedschaft beim VQF (Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende Mitgliedschaft beim VQF)
Bitte lesen Sie zuerst die Wegleitung. Sie gibt Ihnen über alle einzureichenden Dokumente Auskunft. Bei Fragen oder Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs.
Dieser Abschnitt IV. gilt nur für Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende SRO-Mitgliedschaft und ist nicht anwendbar für bereits bestehende SRO-Mitglieder des VQF (für bereits bestehende SRO-Mitglieder: siehe Mutationserklärung unter Abschnitt II.).
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