VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Natürliche Personen

I. Übersicht

Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Verein und unseren Dienstleistungen. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft beim VQF entscheiden.

Möchten Sie sich dem VQF ausschliesslich als BOVV-Mitglied anschliessen oder ebenfalls als SRO-Mitglied des VQF? Zur Information über die SRO-Mitgliedschaft: siehe Rubrik SRO.

 

II. Falls bereits eine SRO-Mitgliedschaft beim VQF besteht

Ein SRO-Mitglied kann sich unter erleichterten Voraussetzungen auch der Aufsicht des VQF in seiner neuen Funktion als Branchenorganisation für Vermögensverwalter (BOVV) unterstellen. Es muss lediglich die nachfolgende Erklärung der Mutation des Mitgliedschaftsstatus beim VQF eingereicht werden. Darin erklärt das SRO-Mitglied, sich auch der BOVV-Aufsicht des VQF unterstellen zu wollen:

Mutation des Mitgliedschaftsstatus

VQF Dok-Nr. 500.10

 

III. Nur BOVV-Mitgliedschaft (Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende Mitgliedschaft beim VQF)

Bitte lesen Sie zuerst die Wegleitung. Sie gibt Ihnen über alle einzureichenden Dokumente Auskunft. Bei Fragen oder Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs.

Wegleitung

VQF Dok-Nr. 500.12

Aufnahmegesuch

VQF Dok-Nr. 500.11

Unterschriftenseite

VQF Dok-Nr. 806.1

Persönliche Erklärung

VQF Dok-Nr. 906.1

Angaben betr. Ansprechsperson und Zugangsberechtigung für den Bereich Branchenorganisation

VQF Dok-Nr. 500.13

 

Dieser Abschnitt III. gilt nur für Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende SRO-Mitgliedschaft und ist nicht anwendbar für bereits bestehende SRO-Mitglieder des VQF (für bereits bestehende SRO-Mitglieder: siehe Mutationserklärung unter Abschnitt II.).

 

IV. BOVV- und SRO-Mitgliedschaft beim VQF (Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende Mitgliedschaft beim VQF)

Bitte lesen Sie zuerst die Wegleitung. Sie gibt Ihnen über alle einzureichenden Dokumente Auskunft. Bei Fragen oder Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs.

Wegleitung

VQF Dok-Nr. 201.5

Aufnahmegesuch

VQF Dok-Nr. 201.4

Beschreibung der aktuelle/geplanten Geschäftstätigkeiten

VQF Dok-Nr. 201.3

Unterschriftenseite

VQF Dok-Nr. 806.1

Angaben über die interne Fachstelle

VQF Dok-Nr. 907.1

Angaben über den/die GwG-Verantwortliche

VQF Dok-Nr. 910.1

Vollmacht betr. Zugangsberechtigung

VQF Dok-Nr. 908.1

Persönliche Erklärung

VQF Dok-Nr. 906.1

Angaben betr. Ansprechsperson und Zugangsberechtigung für den Bereich Branchenorganisation

VQF Dok-Nr. 500.13

 

Dieser Abschnitt IV. gilt nur für Aufnahmeinteressenten ohne vorbestehende SRO-Mitgliedschaft und ist nicht anwendbar für bereits bestehende SRO-Mitglieder des VQF (für bereits bestehende SRO-Mitglieder: siehe Mutationserklärung unter Abschnitt II.).