I. Aktivmitgliedschaften (beaufsichtigte Mitglieder)

Es bestehen gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 der Vereinsstatuten des VQF folgende Aktivmitgliedschaften beim Verein:

  • SRO-Mitglied VQF (mit zwei Unterformen: berufsmässiger oder nicht berufsmässiger Finanzintermediär): Mitglied des VQF (bzw. beaufsichtigt durch den VQF) in dessen Funktion als offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz (GwG) 

 

II. Passivmitgliedschaft (nicht beaufsichtigte Mitglieder)

Gestützt auf Art. 3 Abs. 3 der Vereinsstatuten des VQF können sich Personen, die vom VQF nicht beaufsichtigt werden, als Passivmitglied VQF (Freunde und Unterstützer des Vereins) dem VQF anschliessen. Zahlreiche Banken, sonstige Organisationen sowie Privatpersonen sind Passivmitglieder des VQF.

 

Als Passivmitglied VQF erhalten Sie kostenlos Zugang zum mitgliedergeschützten Bereich der Website des VQF, d.h. Zugang zu den für Mitglieder hilfreichen Informationen, Unterlagen etc. in Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz und in Zusammenhang mit den Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter.

 

Zudem erhalten Sie kostenlos die periodisch erscheinende Publikation VQF Aktuell sowie Einladungen zur jährlichen Generalversammlung. Weiter haben Sie Zugang zum Mitgliederverzeichnis des VQF und damit zu wertvollen möglichen Kontakten. Als Passivmitglied bezahlen Sie lediglich den von der Generalversammlung festzulegenden jährlichen Mitgliederbeitrag. 

 

III. Formulare

Alle Formulare finden Sie unter der Rubrik VQF Downloads.