VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Mitgliedschaftsformen

I. Aktivmitgliedschaften (beaufsichtigte Mitglieder)

Es bestehen gestützt auf Art. 3 Abs. 1 und 2 der Vereinsstatuten des VQF folgende Aktivmitgliedschaften beim Verein:

 

II. Passivmitgliedschaft (nicht beaufsichtigte Mitglieder)

Gestützt auf Art. 3 Abs. 3 der Vereinsstatuten des VQF können sich Personen, die vom VQF nicht beaufsichtigt werden, als Passivmitglied VQF (Freunde und Unterstützer des Vereins) dem VQF anschliessen. Zahlreiche Banken, sonstige Organisationen sowie Privatpersonen sind Passivmitglieder des VQF.

 

Als Passivmitglied VQF erhalten Sie kostenlos das Zugangspasswort zum mitgliedergeschützten Bereich der Website des VQF, d.h. Zugang zu den für Mitglieder hilfreichen Informationen, Unterlagen etc. in Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz und in Zusammenhang mit den Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter.

 

Zudem erhalten Sie kostenlos die periodisch erscheinende Publikation VQF Aktuell sowie Einladungen zur jährlichen Generalversammlung. Weiter haben Sie Zugang zum Mitgliederverzeichnis des VQF und damit zu wertvollen möglichen Kontakten. Als Passivmitglied bezahlen Sie lediglich den von der Generalversammlung festzulegenden jährlichen Mitgliederbeitrag. Nachfolgend finden Sie die für die Aufnahme als Passivmitglied VQF notwendigen Aufnahmeformulare (bei Fragen und Unklarheiten unterstützten wir Sie gerne beim Ausfüllen des Aufnahmegesuchs).

Aufnahmegesuch VQF Dok-Nr. 100.1
Zustimmungserklärung VQF Dok-Nr. 100.2

III. Kosten

Beim VQF erwartet Sie eine klare, transparente und vorteilhafte Kostenstruktur. Überzeugen Sie sich selbst: