Die Aufsichtskommission setzt sich aus ausgewiesenen Fachspezialisten mit grossem Praxiswissen und langjähriger Erfahrung zusammen. Durch die fachliche Unabhängigkeit der Aufsichtskommission sind Interessenskonflikte ausgeschlossen. Die Mitglieder der Aufsichtskommission sind zudem zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Aufsichtskommission ist für die Aufnahme von neuen Mitgliedern, die Abnahme der Prüfprotokolle, die Bearbeitung von Mutations- und Ausnahmegesuchen und allfällige Massnahme- und Sanktionsverfahren zuständig.
| Präsident | Hugo Brücker | lic. iur. Rechtsanwalt, Executive MBA HSG | ||
| Vizepräsident | Alfred Widmer | lic. iur. | ||
| Mitglieder | Walter Jeck | Dr. iur. | ||
| Marianne Lüthi | dipl. Treuhandexpertin | |||
| Martin Frey | dipl. Wirtschaftsprüfer | |||
| Peter Buser | dipl. Bankfachmann | |||
| Paul-André Schütz |
Geschäfts- und Verfahrensreglement Aufsichtskommission (VQF Dok. Nr. 607.01)
Anhang zum Geschäfts- und Verfahrensreglement Aufsichtskommission (VQF Dok. Nr. 607.02)
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