Massnahmen betreffend Haiti

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht um.

Die gezielten Sanktionen richten sich gegen natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Haitis bedrohen.  


Die Verordnung vom 16. Dezember 2022 über Massnahmen betreffend Haiti (SR 946.231.139.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material  

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Letzte Änderung 11.12.2023

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