GwG-Revision: Beraterinnen und Berater

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Massgebend sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Ausführungsverordnungen sowie die regulatorischen Vorgaben nach deren definitiver Genehmigung.

Wer betroffen sein kann

Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.

Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken

  • Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten

  • Einlagen, Ausschüttungen sowie Kauf und Verkauf von nicht operativen Rechtseinheiten

  • Domizil- oder Sitzdienstleistungen für Rechtseinheiten

Wichtig: Entscheidend ist jeweils die konkrete Tätigkeit. Nicht jede Beratungstätigkeit führt automatisch zu einer Unterstellung nach GwG.

betroffene berater

Berufsmässigkeit

Schwellenwerte und Zeitpunkt

Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. Die entsprechenden Bestimmungen liegen derzeit erst im Entwurf vor.

Das definitive regulatorische Framework wird voraussichtlich in Kürze vorliegen. Bis zu dessen Inkrafttreten können Aufnahmegesuche für Beraterinnen und Berater zwar eingereicht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden.

Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.

Frühzeitig klären, welche Pflichten gelten

Bei Fragen zur Unterstellungspflicht, zum SRO-Anschluss oder zum Aufnahmeverfahren erreichen Sie uns über das untenstehende Kontaktformular.

Mitglied beim VQF werden

Das definitive regulatorische Framework wird voraussichtlich in Kürze vorliegen. Bis zu dessen Inkrafttreten können Aufnahmegesuche für Beraterinnen und Berater zwar eingereicht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden.

Das Aufnahmegesuch sowie die weitere Beilagen stehen Ihnen als Word-Dateien zum Download zur Verfügung und können elektronisch ausgefüllt werden. Unsere detaillierte Wegleitung unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Aufnahmeverfahren und erleichtert die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Sobald Ihr vollständig ausgefülltes Aufnahmegesuch einschliesslich aller erforderlichen Beilagen bei uns eingegangen ist und die Bearbeitungsgebühr gemäss Gebührenreglement bezahlt wurde, prüft der VQF Ihr Gesuch und wird sich mit Ihnen für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.

Wegleitung zum Aufnahmegesuch ansehen

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