Wurden beim Mitglied Änderungen von Angaben, die Teil des Aufnahmegesuchs waren, vorgenommen? Z.B.: Gab es in Ihrer Gesellschaft einen Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung? Haben die Beteiligungsverhältnisse geändert? Möchten Sie die personellen Zuständigkeiten hinsichtlich interner Fachstelle neu verteilen?
Wesentliche Veränderungen von Angaben, welche Teil des Aufnahmegesuchs waren, müssen unverzüglich dem VQF mitgeteilt werden. Bitte reichen Sie uns die dazu notwendigen Unterlagen ein, damit der VQF überprüfen kann, ob die Mitgliedschaftsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wegleitungen zu den Mutationen und den diesbezüglich einzureichenden Unterlagen finden Sie unter der Rubrik VQF Downloads.
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.
Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.
Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:
Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. Die entsprechenden Bestimmungen liegen derzeit erst im Entwurf vor.
Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.
Der VQF unterstützt Beraterinnen und Berater bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum Anschluss an eine SRO und zum Aufnahmeverfahren.
Wenn Sie bereits ein Aufnahmegesuch vorbereiten möchten, um es bei Inkrafttreten des revidierten GwG einzureichen, können Sie die notwendigen Unterlagen direkt vorbereiten. Das Aufnahmegesuch sowie standardisierte Beilagen stehen als Worddateien zum Download bereit und können elektronisch bearbeitet werden.
Eine Wegleitung führt Sie schnell und unkompliziert durch das Aufnahmeverfahren.
VQF Doc-No. 902.6fI. Identification du cocontractant
| Formulaire d’identification | VQF Doc-Nr. 902.1f |
| Profil de risques | VQF Doc-Nr. 902.4f |
| Profil du client et description de la relation d’affaires | VQF Doc-Nr. 902.5f |
| Profil du client pour relations de trust | VQF Doc-No. 902.6f |
| Evolution ultérieure de la relation d’affaires | VQF Doc-Nr. 902.7f |
| Identification de l’ayant droit économique | VQF Doc-Nr. 902.9f |
| SRO-Règlement Etat du 08.07.2009 | VQF Doc-No. 400.1.2f |
I. Rechte
Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.
Darüber hinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden Zielen ausgerichtet:
Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Anforderungen des Finanzmarktes auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst
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erfüllen können. Mit deren Umsetzung bekämpfen die VQF-Mitglieder die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz und zum Anlegerschutz.
Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer Vielzahl von Dienstleistungen und sonstigen Vorteilen, insbesondere:
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II. Pflichten
Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten.
VQF Doc-No. 902.6iI. Identificazione di controparte
| Modulo di identificazione | VQF Doc-Nr. 902.1i |
| Profilo di rischio | VQF Doc-No. 902.4i |
| Profilo del cliente e descrizione della relazione d’affari | VQF Doc-Nr. 902.5i |
| Profilo del cliente per relazioni trust | VQF Doc-No. 902.6i |
| Ulteriore sviluppo della relazione d’affari | VQF Doc-Nr. 902.7i |
| Identificazione dell’avente diritto economico | VQF Doc-Nr. 902.9i |
Zur Anmeldemaske für die Generalversammlung vom 22. Juni 2026 gelangen Sie durch untenstehenden Link:
https://www.vqf.ch/de/anmeldung-gv