Newsletter 1066: International sanction

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13. January 2026 International sanction

Aktualisierte Sanktionsmeldung: Russland

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Änderungen der Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) publiziert.

Am 12. Januar 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Anhänge 8, 14, 15b und 33 der Verordnung geändert und wird die Anpassungen auf seiner Internetseite heute dringlich publizieren. Diese Änderungen treten heute um 23:00 Uhr in Kraft.

Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

Kind regards,

VQF
Financial Services Standards Association