Dear Sir or Madam,
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07. April 2026 International sanction
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Ukraine
Am 31. März 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 8 der Verordnung geändert. Das WBF hat die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und wird die Anpassung auf seiner Internetseite dringlich veröffentlichen. Die Änderung tritt am 1. April 2026 23:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association