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11. August 2026 · FINMA-MITTEILUNG Aktualisierte Sanktionsmeldung: Südsudan
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 12. August 2015 über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (SR 946.231.169.9) publiziert. Am 10. August 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und wird die Anpassung auf seiner Internetseite heute dringlich veröffentlichen. Die dringlichen Änderungen treten heute, 23:00 Uhr, in Kraft. Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten. |
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