Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich «Internationale Sanktion» folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
09. September 2022 Internationale Sanktion 2022
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Am 8. September 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 8 und 23 der Verordnung geändert und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderungen treten am 9. September 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen