Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich «Internationale Sanktion» folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
23. August 2023 Internationale Sanktion 2023
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat humanitäre Akteure, die Beiträge des Bundes erhalten, permanent vom Verbot zur - direkten und indirekten - Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen ausgenommen, um die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern.
Mit diesem Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun um sechs Monate bis zum 11. März 2024.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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