Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich «Internationale Sanktion» folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
10. Oktober 2023 Internationale Sanktion 2023
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Am 9. Oktober 2023 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 25 der Verordnung geändert und die Anpassungen auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderungen treten heute,
10. Oktober 2023, um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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