Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich «Internationale Sanktion» folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
13. Januar 2026 Internationale Sanktion
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Russland
Am 12. Januar 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Anhänge 8, 14, 15b und 33 der Verordnung geändert und wird die Anpassungen auf seiner Internetseite heute dringlich publizieren. Diese Änderungen treten heute um 23:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen