Newsletter 1070: Bundesrat beschliesst Venezuela-Verordnung zur Vermögenssperrung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir möchten Sie über die nachfolgende Medienmitteilung des Bundesrates informieren.

Der Bundesrat hat am 5. Januar 2026 gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1) eine neue Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Venezuela (Venezuela-Verordnung; SR 196.127.85) beschlossen. Die Verordnung trat am 5. Januar 2026 in Kraft. Die Verordnung sieht eine sofortige Sperrung aller Vermögenswerte jeglicher Art der 37 in ihrem Anhang aufgeführten Personen vor. Die Verordnung ist in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts abrufbar.

Personen und Institutionen, die in der Schweiz Vermögenswerte von Personen halten, verwalten oder von solchen Vermögenswerten Kenntnis haben, die unter eine Sperrungsmassnahme nach Art. 3 fallen, müssen gemäss den Vorschriften des SRVG solche Vermögenswerte unverzüglich sperren und der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden. Personen und Institution umfassen unter anderem die Finanzintermediäre.

Für weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundesrates.

Freundliche Grüsse

VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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