Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich «Finanzsanktion» folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
19. Februar 2026 Finanzsanktion
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Am 18. Februar 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Anhang geändert und heute die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) aktualisiert und diese Aktualisierung auf seiner Internetseite publiziert. Die neue Verordnung tritt am 18. Februar 2026, um 23:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen