Sehr geehrte Damen und Herren
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden künftig auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können neu Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.
Das definitive regulatorische Framework wird voraussichtlich in Kürze vorliegen. Bis zu dessen Inkrafttreten können Aufnahmegesuche für Beraterinnen und Berater zwar eingereicht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden.
Interessierte Personen und Unternehmen haben jedoch bereits heute die Möglichkeit, sich auf die Warteliste des VQF setzen zu lassen. Sobald weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren, zu den Voraussetzungen und zu den erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden die registrierten Interessentinnen und Interessenten direkt informiert.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum künftigen Aufnahmeverfahren oder zur Warteliste zur Verfügung.
Möchten Sie auf die Warteliste aufgenommen werden oder haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@vqf.ch.
Das definitive regulatorische Framework wird voraussichtlich in Kürze vorliegen. Bis zu dessen Inkrafttreten können Aufnahmegesuche für Beraterinnen und Berater zwar eingereicht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden.
Interessierte Personen und Unternehmen haben jedoch bereits heute die Möglichkeit, sich auf die Warteliste des VQF setzen zu lassen. Sobald weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren, zu den Voraussetzungen und zu den erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden die registrierten Interessentinnen und Interessenten direkt informiert.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum künftigen Aufnahmeverfahren oder zur Warteliste zur Verfügung.
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Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen