Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Mitglieder Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) informiert mit beiliegendem Schreiben über die per 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) sowie über die damit verbundenen Vorgaben zum elektronischen Informationsaustausch mit der MROS. Insbesondere sind Verdachtsmeldungen sowie die damit zusammenhängenden Informationen und Unterlagen ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich elektronisch über das Informationssystem goAML an die MROS zu übermitteln. Die MROS weist zudem auf die Voraussetzungen für die Registrierung und Nutzung von goAML sowie auf die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen hin. Wir bitten Sie, das beiliegende Schreiben der MROS zu beachten und sich rechtzeitig mit den ab dem 1. Oktober 2026 geltenden Vorgaben vertraut zu machen. |
Freundliche Grüsse VQF – Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen |