Über uns
Der VQF ist eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss Geldwäschereigesetz (GwG). Seit 1998 überwacht er Finanzintermediäre aus dem Parabankenbereich und unterstützt seine Mitglieder bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen.
Mit Sitz in Zug gehört der VQF zu den ältesten und grössten branchenübergreifenden SRO in der Schweiz.
Wer sind unsere Mitglieder?
Zu den Mitgliedern des VQF gehören Finanzintermediäre und Berater aus dem Parabankenbereich, insbesondere:
- Zahlungsverkehrsdienstleister
- Kreditgeber
- Investmentgesellschaften
- unabhängige Vermögensverwalter
- Treuhänder
- Rechtsanwälte
- Trustgesellschaften
- Anbieter kollektiver Kapitalanlagen
Der VQF unterstützt seine Mitglieder umfassend bei der Erfüllung der Pflichten gemäss Geldwäschereigesetz. Neben der Aufsicht über die Einhaltung des GwG umfasst dies periodische Prüfungen, Schulungen und praxisnahe Unterstützung im Bereich Compliance.
Unsere Philosophie
Organisation
I. Verein in Kürze
- gegründet 1998
- FINMA-anerkannte Selbstregulierungsorganisation
- Sitz Zug
- branchenübergreifende SRO
- Netzwerk externer Spezialisten
- erfahrenes Team aus Regulierungs- und Compliance-Experten
II. Organe
Der Verein weist die folgenden Organe auf:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Revisionsstelle (derzeit: Grant Thornton AG, Zürich)
Der Vorstand ist das verantwortliche Organ des Vereins. Zu seinen nicht übertragbaren Aufgaben gehört gemäss Art. 19 der Vereinsstatuten insbesondere die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Er stellt sicher, dass Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen eingehalten werden.
Der Vorstand übernimmt die strategische Führung des VQF, definiert die Jahresziele und begleitet deren Umsetzung. Zudem pflegt er den Austausch mit Behörden und Medien.
Die operative Geschäftsführung ist an den Geschäftsführer delegiert. Dieser leitet das Tagesgeschäft des Vereins und ist gemeinsam mit dem Legal & Compliance Team für die Aufsicht über die Mitglieder zuständig.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
| Martin Zuan Präsident, MLaw | Patrick Schleiffer Vizepräsident, Dr. iur., Rechtsanwalt | Peter Stadler Dipl. Steuerexperte, Dipl. Treuhandexperte | ||||
| Stefan Michel Dr. / CBPP | Sabine Kilgus Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin | Nina Reiser Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin |
Statuten und Vereinszweck
In den Vereinsstatuten des VQF werden gemäss Art. 60 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) der Vereinszweck, die Mittel und die Organisation des VQF geregelt.
Art. 2 der aktuell gültigen Vereinsstatuten regelt den Vereinszweck wie folgt:
1) Der Verein bezweckt die Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen sowie die Durchsetzung einer hohen Geschäftsethik auf der Grundlage der Selbstverantwortung.
2) Der Verein ist tätig als branchenübergreifende Selbstregulierungsorganisation (nachfolgend: SRO) im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (nachfolgend: GwG) und bezweckt die Kontrolle über die Einhaltung der Pflichten gemäss GwG. Zu diesem Zweck übt der Verein bei den Mitgliedern der SRO (nachfolgend: SRO-Mitglied VQF) eine permanente Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen des GwG, der Statuten (nachfolgend: "Statuten") und der Reglemente der SRO des Vereins aus.
Der Verein kann direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften, Beteiligung an anderen Gesellschaften oder Kooperation mit Dritten im Bereich der Aufsicht über Finanzintermediäre und Finanzinstitute gemäss der Schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung tätig sein.
Er kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen.
3) Der Verein kann die Funktion einer Branchenorganisation übernehmen und Berufs-, Standes- und Verhaltensregeln erlassen, überprüfen und durchsetzen.
4) Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit den vorerwähnten Zwecken des Vereins im Zusammenhang stehen. Der Verein kann eigene Prüfungen vor Ort vornehmen bzw. durch eine Revisionsgesellschaft auch ordentliche und eingeschränkte Revisionen und durch Prüfgesellschaften (ordentliche) Prüfungen, Sonderprüfungen sowie spezialgesetzliche Prüfungen durchführen lassen.
Die Statuten finden Sie auf unserer Downloadseite.
Geschäftsleitung & Team
Der Geschäftsführer ist für die Gesamtführung verantwortlich. Er leitet den VQF in fachlicher, personeller, organisatorischer, administrativer und finanzieller Hinsicht nach den Vorgaben des Vorstandes. Er pflegt zudem Kontakte zu den Behörden sowie Medien und unterstützt die anderen Vereinsorgane aktiv.
Tobias Eberle, RA LL.M.
Das Team Legal & Compliance steht für praxisnahe, professionelle und diskrete Beratung in rechtlichen und regulatorischen Fragen. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Branchenerfahrung unterstützt es Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten, entwickelt hilfreiche Checklisten und Hilfsmittel und führt Seminare sowie Firmenschulungen in Deutsch und Englisch durch. Die schriftliche Korrespondenz erfolgt in der Regel auf Deutsch.
Leitung: André Steiner, MLaw, Geschäftsleitungsmitglied
Das Team Finanzen, HR & Administration gewährleistet effiziente und verlässliche Abläufe im Hintergrund des VQF. Es verantwortet die Buchhaltung, Fragen rund um Rechnungen, Human Resources sowie zentrale administrative und organisatorische Aufgaben für Mitglieder, Organe und interne Prozesse.
Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung von Aufnahme- und Mutationsgesuchen, die Organisation von Seminaren, digitale Projekte sowie die angegliederte Stabsstelle Marketing.
Leitung: Sandra Bieri, Bachelor Professional BP in Accounting, Geschäftsleitungsmitglied