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Der VQF ist die führende, grösste und offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation (nachfolgend: "SRO") gemäss Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (nachfolgend: "GwG").

 

Aufsichtssystem in der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung:

 

Die SRO ist privatrechtlich als Verein i.S.v. Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) organisiert, im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und verfügt über die offizielle Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als SRO nach Art. 24 GwG. Die SRO übt gegenüber ihren Mitgliedern (nachfolgend: "SRO-Mitglied VQF") gesetzlich vorgesehene aufsichtsrechtliche Funktionen aus.

 

Die Konzeption des GwG (siehe auch ausführlichere Beschreibung des Aufsichtssystem in der Schweiz) sieht vor, dass die Finanzintermediäre im sogenannt "übrigen Finanzsektor" (auch Parabankensektor genannt) in gemeinsamer Wahrung ihrer Interessen die Möglichkeit haben sollen, Organisationen zu schaffen, welche die Umsetzung der Pflichten gemäss GwG für ihren Bereich konkretisieren, die Einhaltung der Pflichten gemäss GwG durch ihre Mitglieder kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen und Massnahmen verhängen. Die SRO-Mitglieder VQF verfügen durch die SRO über eine direkte Ansprechpartnerin, die sich mit ihren branchenspezifischen Problemen auskennt. Die SRO ist in der gesamten Schweiz sowie branchenübergreifend im gesamten Parabankensektor tätig.

 

Als älteste und grösste SRO im Parabankensektor verfügt die SRO über langjährig erfahrene Fachpersonen in allen Branchen des Parabankensektors, führt periodische Prüfungen bei den SRO-Mitgliedern VQF durch, bildet die SRO-Mitglieder VQF in Belangen des GwG aus und vertritt überdies die Interessen der SRO-Mitglieder VQF bei Anpassungen des GwG und weiterer Erlasse im Bereich der Finazmarktaufsicht. Die SRO ist von der FINMA offiziell anerkannt, reglementiert und beaufsichtigt, weshalb bei diesem Aufsichtssystem von (gesetzlich und behördlich) gelenkter Selbstregulierung gesprochen wird.