VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Rechte und Pflichten

I. Übersicht zu Rechten und Pflichten

Die grundlegenden Mitgliedschaftsrechte und -pflichten als SRO-Mitglied des VQF ergeben sich aus den nachfolgenden Dokumenten:

Statuten VQF Dok-Nr. 302.1
SRO-Reglement VQF Dok-Nr. 400.1.2
SRO-Règlement VQF Doc-No. 400.1.2f
SRO-Prüfkonzept VQF Dok-Nr. 700.3
SRO-Ausbildungskonzept VQF Dok-Nr. 610.1
Gebührenreglement VQF Dok-Nr. 1101.5

 

Sämtliche dieser Dokumente und weitere Informationen, Formulare, Checklisten und Wegleitungen finden Sie auch im Mitgliederordner für SRO-Mitglieder des VQF, den Sie sofort nach Ihrem Beitritt als SRO-Mitglied gratis erhalten. Ebenfalls sind diese weiteren Informationen auf dem mitgliedergeschützten Bereich vorhanden. Das diesbezügliche Passwort erhalten sie nach Ihrem Beitritt gratis.

 

II. Rechte

Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.

 

Darüberhinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden Zielen ausgerichtet:

 

Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Anforderungen des Finanzmarktes auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst

  • einfach und effizient
  • kostengünstig
  • effektiv

 

erfüllen können. Mit deren Umsetzung bekämpfen die VQF-Mitglieder die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz und zum Anlegerschutz.

 

Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer Vielzahl von Dienstleistungen und sonstigen Vorteilen, insbesondere:

  • Vielfach erprobte und einfach verständliche Formularvorlagen, Checklisten und Wegleitungen.
  • Grund- und Weiterbildungsseminare, sowie individuelle (Firmen)-Schulungen.
  • Kompetente persönliche Fachberatung: In einfachen Fällen kostenlos und in komplexen Fällen zu attraktiven Konditionen.
  • Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes gegenüber schweizerischer Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden, etc.).

 

III. Pflichten

Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten.

 

Beim VQF erwartet Sie eine klare, transparente und im Vergleich zu Mitbewerbern attraktive Kostenstruktur. Überzeugen Sie sich selbst: Gebührenreglement.