Aufsichtssystem in der Schweiz
Selbstregulierung im Finanzsektor
Das Aufsichtssystem in der Schweiz im Finanzbereich basiert auf einem besonderen Modell der gelenkten Selbstregulierung. Dieses System sorgt dafür, dass Finanzintermediäre sowie Beraterinnen und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind, ihre gesetzlichen Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhalten und gleichzeitig durch spezialisierte Organisationen überwacht werden.
Was bedeutet gelenkte Selbstregulierung?
Die Schweiz nutzt im sogenannten Parabankensektor ein System der gelenkten Selbstregulierung. Dieses Konzept ist im Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) festgelegt. Das Gesetz verpflichtet Finanzintermediäre sowie Beraterinnen und Berater, die dem GwG unterstellt sind, Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umzusetzen.
Statt ausschliesslich staatlicher Kontrolle erlaubt das Gesetz den Finanzintermediären, Selbstregulierungsorganisationen (SRO) zu bilden. Diese Organisationen übernehmen wichtige Aufgaben der Aufsicht und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Parabankensektor in der Schweiz
Zum sogenannten übrigen Finanzsektor oder Parabankensektor gehören Finanzintermediäre, die nicht direkt Banken sind, aber Finanzdienstleistungen anbieten. Dazu zählen beispielsweise:
- Treuhänder
- Vermögensverwalter
- Zahlungsdienstleister
- Finanzberater
- andere Finanzintermediäre und Berater
Diese Unternehmen müssen die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes erfüllen und sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen.
Rolle der Selbstregulierungsorganisationen
Selbstregulierungsorganisationen konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) für ihre Mitglieder. Sie übernehmen dabei mehrere wichtige Aufgaben:
- Festlegung von Regeln zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichten
- Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch ihre Mitglieder
- Durchführung von Kontrollen und Prüfungen
- Verhängung von Massnahmen oder Sanktionen bei Verstössen
Dadurch entsteht ein System, das staatliche Regulierung mit branchenspezifischer Kontrolle verbindet.
Aufsicht durch den VQF
Der VQF übernimmt als Selbstregulierungsorganisation wichtige aufsichtsrechtliche Funktionen gegenüber seinen Mitgliedern. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschereigesetzes.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Überwachung der Mitglieder im Bereich Geldwäschereibekämpfung
- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Durchsetzung von Massnahmen bei Regelverstössen
- Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung der Compliance-Pflichten
Warum das Schweizer Aufsichtssystem besonders ist
Das Aufsichtssystem der Schweiz kombiniert staatliche Regulierung mit branchenspezifischer Selbstkontrolle. Dieses Modell gilt international als effizient, da es Fachwissen aus der Branche nutzt und gleichzeitig klare gesetzliche Rahmenbedingungen vorgibt.
Die gelenkte Selbstregulierung ermöglicht eine flexible und praxisnahe Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor.
Weitere Informationen
Erfahren Sie, wann Unternehmen und Finanzintermediäre in der Schweiz dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen.
Informieren Sie sich über den Aufnahmeprozess und reichen Sie Ihr Aufnahmegesuch mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Mitgliedschaft, Unterstellungspflicht, Aufsicht, Schulungen und Dokumenten.
Die GwG-Grundausbildung vermittelt die wichtigsten Grundlagen der Geldwäschereibekämpfung sowie die regulatorischen Anforderungen für Finanzintermediäre.