Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
16. Juni 2026 Internationale Sanktion
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Russland
Das Eidgenössische Deparement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Änderungen des Anhangs 8 der Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) publiziert.
Am 15. Juni 2026 hat das Eiddgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 8 der Verordnung geändert und die Anpassungen auf seinter Internetseite publiziert. Die Massnahmen treten heute um 23:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
