Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzte Mitglieder
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der VQF sein SRO-Reglement, sein Gebührenreglement, sein Verfahrensreglement sowie sein Schiedsreglement überarbeitet hat. Die angepassten Reglemente wurden durch den Vorstand und sofern vorgesehen durch die FINMA genehmigt, treten per 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzen die früheren Fassungen.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Abschaffung NBFI-Status per 1. Januar 2026 (Aufhebung u.a. von Art. 2 Abs. 2 SRO-Reglement)
- Anpassungen und/oder Erweiterungen der Geschäftstätigkeit sind neu als Mutation zu melden (mutationen@vqf.ch)
- Einführung der Möglichkeit zur Akteneinsichtnahme im Sanktionsverfahren (Art. 19 Abs. 4 Verfahrensreglement)
- Erhöhung des Strafrahmens bei Verletzungen des Reglements
- Anpassung diverser Stundenansätze für Fachberatung und Administrationsaufwände
- Anpassung Gebührenstruktur: Künftig fällt die Umsatzgebühr nachträglich an (analog GwG-Filegebühr)
- Gebührenreglement: Inkludierung der bisherigen Anhänge zum Verfahrens- und Schiedsreglement (Aufhebung der VQF Dok. Nr. 607.02 / 608.02)
- Selbstdeklaration: Erhöhung der Gebühr bei Nichteinreichung innerhalb der vorgegebenen Frist
Die aktualisierten Reglemente finden Sie unten in diesem Newsletter.
Bitte beachten Sie zudem, dass künftig alle Personen, die mit dem VQF in Kontakt stehen, ausschliesslich über eine einheitliche E-Mail-Adresse mit uns kommunizieren sollen. Damit schaffen wir die Grundlage für vereinfachte Prozesse, zukünftige Digitalisierungsschritte sowie eine insgesamt effizientere Kommunikation.
Ab dem 8. Januar 2026 werden die Reglemente zusätzlich in unserem Downloadbereich online abrufbar sein, so dass Sie jederzeit bequem darauf zugreifen können.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF – Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
400.1.2 Januar 2026
607.01 Januar 2026
608.01 Januar 2026
1101.5 Januar 2026
