SRO Beitritt

Wurden beim Mitglied Änderungen von Angaben, die Teil des Aufnahmegesuchs waren, vorgenommen? Z.B.: Gab es in Ihrer Gesellschaft einen Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung? Haben die Beteiligungsverhältnisse geändert? Möchten Sie die personellen Zuständigkeiten hinsichtlich interner Fachstelle neu verteilen?

 

Wesentliche Veränderungen von Angaben, welche Teil des Aufnahmegesuchs waren, müssen unverzüglich dem VQF mitgeteilt werden. Bitte reichen Sie uns die dazu notwendigen Unterlagen ein, damit der VQF überprüfen kann, ob die Mitgliedschaftsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wegleitungen zu den Mutationen und den diesbezüglich einzureichenden Unterlagen finden Sie unter der Rubrik VQF Downloads

 

 

GwG-Revision

Informationen für Beraterinnen und Berater

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.

I. Überblick

Wer betroffen sein kann

Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.

Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:

Kauf und Verkauf von Grundstücken
Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten
Einlagen, Ausschüttungen sowie Kauf und Verkauf von Rechtseinheiten
Domizil- oder Sitzdienstleistungen für Rechtseinheiten
Wichtig: Entscheidend ist jeweils die konkrete Tätigkeit. Nicht jede Beratungstätigkeit führt automatisch zu einer Unterstellung nach GwG.
II. Berufsmässigkeit

Schwellenwerte und Zeitpunkt

Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. Die entsprechenden Bestimmungen liegen derzeit erst im Entwurf vor.

Die definitive Konkretisierung wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 erfolgen. Das revidierte GwG soll nach heutigem Stand voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.

Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.

III. Unterstützung

Frühzeitig klären, welche Pflichten gelten

Der VQF unterstützt Beraterinnen und Berater bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum Anschluss an eine SRO und zum Aufnahmeverfahren.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter info(a)vqf.ch.
IV. Aufnahmegesuch

Aufnahmegesuch vorbereiten

Wenn Sie bereits ein Aufnahmegesuch vorbereiten möchten, um es bei Inkrafttreten des revidierten GwG einzureichen, können Sie die notwendigen Unterlagen direkt vorbereiten. Das Aufnahmegesuch sowie standardisierte Beilagen stehen als Worddateien zum Download bereit und können elektronisch bearbeitet werden.

Eine Wegleitung führt Sie schnell und unkompliziert durch das Aufnahmeverfahren.

Bei Inkrafttreten: Sobald Ihr vollständiges Aufnahmegesuch mit sämtlichen Unterlagen eingetroffen ist und die Bearbeitungsgebühr einbezahlt wurde, prüft der VQF Ihr Gesuch und entscheidet über die Aufnahme.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Massgebend sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ausführungsverordnungen.

VQF Doc-No. 902.6fI. Identification du cocontractant

   
Formulaire d’identification VQF Doc-Nr. 902.1f
Profil de risques VQF Doc-Nr. 902.4f
Profil du client et description de la relation d’affaires VQF Doc-Nr. 902.5f
Profil du client pour relations de trust VQF Doc-No. 902.6f
Evolution ultérieure de la relation d’affaires VQF Doc-Nr. 902.7f
Identification de l’ayant droit économique VQF Doc-Nr. 902.9f
SRO-Règlement Etat du 08.07.2009 VQF Doc-No. 400.1.2f

 

 

I. Rechte

Aufgrund Ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie berechtigt, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) in der Schweiz tätig zu werden.

 

Darüber hinaus berechtigt Sie ihre SRO-Mitgliedschaft zum Bezug zahlreicher Dienstleistungen des VQF. Sämtliche Dienstleistungen des VQF an seine SRO-Mitglieder sind nach folgenden Zielen ausgerichtet:

 

Die Ihnen durch das Geldwäschereigesetz (GwG) oder aufgrund von Anforderungen des Finanzmarktes auferlegten Pflichten sollen Sie als Mitglied möglichst

  • einfach und effizient
  • kostengünstig
  • effektiv

  

erfüllen können. Mit deren Umsetzung bekämpfen die VQF-Mitglieder die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Integrität des Finanzplatzes Schweiz und zum Anlegerschutz.

 

Als SRO-Mitglied des VQF profitieren Sie von einer Vielzahl von Dienstleistungen und sonstigen Vorteilen, insbesondere:

  • Vielfach erprobte und einfach verständliche Formularvorlagen, Checklisten und Wegleitungen.
  • Grund- und Weiterbildungsseminare, sowie individuelle (Firmen)-Schulungen.
  • Kompetente persönliche Fachberatung zu attraktiven Konditionen.
  • Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Geldwäschereigesetzes gegenüber schweizerischer Behörden (z.B. im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei Vernehmlassungen der eidgenössischen Behörden, etc.).

 

II. Pflichten

Aufgrund ihrer SRO-Mitgliedschaft beim VQF sind Sie u.a. verpflichtet, als Finanzintermediär im Parabankensektor (Art. 2 Abs. 3 GwG) die Sorgfaltspflichten und weiteren Pflichten gemäss GwG und SRO-Regularien (Reglement, Prüfkonzept, Ausbildungskonzept) des VQF einzuhalten.

 

VQF Doc-No. 902.6iI. Identificazione di controparte

   
Modulo di identificazione VQF Doc-Nr. 902.1i
Profilo di rischio VQF Doc-No. 902.4i
Profilo del cliente e descrizione della relazione d’affari VQF Doc-Nr. 902.5i
Profilo del cliente per relazioni trust VQF Doc-No. 902.6i
Ulteriore sviluppo della relazione d’affari VQF Doc-Nr. 902.7i
Identificazione dell’avente diritto economico VQF Doc-Nr. 902.9i