Informationen für Beraterinnen und Berater
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.
Wer betroffen sein kann
Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.
Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:
Schwellenwerte und Zeitpunkt
Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. Die entsprechenden Bestimmungen liegen derzeit erst im Entwurf vor.
Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.
Frühzeitig klären, welche Pflichten gelten
Der VQF unterstützt Beraterinnen und Berater bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum Anschluss an eine SRO und zum Aufnahmeverfahren.
Aufnahmegesuch vorbereiten
Wenn Sie bereits ein Aufnahmegesuch einreichen möchten, können Sie die notwendigen Unterlagen direkt vorbereiten. Das Aufnahmegesuch sowie standardisierte Beilagen stehen als Worddateien zum Download bereit und können elektronisch bearbeitet werden.
Eine Wegleitung führt Sie schnell und unkompliziert durch das Aufnahmeverfahren.
