GwG-Revision

Informationen für Beraterinnen und Berater

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.

I. Überblick

Wer betroffen sein kann

Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.

Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:

Kauf und Verkauf von Grundstücken
Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten
Einlagen, Ausschüttungen sowie Kauf und Verkauf von Rechtseinheiten
Domizil- oder Sitzdienstleistungen für Rechtseinheiten
Wichtig: Entscheidend ist jeweils die konkrete Tätigkeit. Nicht jede Beratungstätigkeit führt automatisch zu einer Unterstellung nach GwG.
II. Berufsmässigkeit

Schwellenwerte und Zeitpunkt

Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. Die entsprechenden Bestimmungen liegen derzeit erst im Entwurf vor.

Die definitive Konkretisierung wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2026 erfolgen. Das revidierte GwG soll nach heutigem Stand voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.

Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.

III. Unterstützung

Frühzeitig klären, welche Pflichten gelten

Der VQF unterstützt Beraterinnen und Berater bei Fragen zur möglichen Unterstellungspflicht, zum Anschluss an eine SRO und zum Aufnahmeverfahren.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter info(a)vqf.ch.
IV. Aufnahmegesuch

Aufnahmegesuch vorbereiten

Wenn Sie bereits ein Aufnahmegesuch einreichen möchten, können Sie die notwendigen Unterlagen direkt vorbereiten. Das Aufnahmegesuch sowie standardisierte Beilagen stehen als Worddateien zum Download bereit und können elektronisch bearbeitet werden.

Eine Wegleitung führt Sie schnell und unkompliziert durch das Aufnahmeverfahren.

Sobald Ihr vollständiges Aufnahmegesuch mit sämtlichen Unterlagen eingetroffen ist und die Bearbeitungsgebühr einbezahlt wurde, prüft der VQF Ihr Gesuch und entscheidet über die Aufnahme.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Massgebend sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ausführungsverordnungen.